Steuerrecht

Unter Steuerrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf Steuern beziehen und das Steuerwesen regeln. Unter anderem werden aber auch Regelungen bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den ihnen unterworfenen Personen getroffen. Zu den unterworfenen Personen gehören sowohl natürliche als auch juristische. 

Steuern sind gem. §3 AO Geld-Abgaben, die keinen Anspruch auf eine Gegenleistung haben. Sie stellen mithin sogenannte Zwangsabgaben dar. Ziel und Zweck dieser Abgaben ist die Finanzierung des Staatshaushaltes. Einen bestimmten bzw. unmittelbaren Zweck gibt es jedoch nicht. 

Das Steuerrecht wird in das formelle und materielle Recht aufgeteilt:

  • formell: verfahrensrechtlichen Regelungen zum Steuerrecht
  • materiell:  Regelungen zum Steuersubjekt, zum Steuerobjekt, zur Befreiung, zur Bemessung und zu den Steuersätzen der jeweiligen Steuerart

Des Weiteren gibt es die Aufteilung in das allgemeine und das besondere Steuerrecht:

  • allgemeines: allgemein gültige Vorschriften für alle Steuerarten, insb. solche für das Verfahren und teilweise für das materielle Steuerrecht allgemeinen Charakters
  • besonderes: Regelungen des materiellen Steuerrechts für die einzelnen Steuerarten

Zu den bekanntesten Steuerarten gehören unter anderem die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer, die Lohnsteuer, die Unternehmenssteuer, die Einkommensteuer, die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, aber auch die Doppelbesteuerung.

Wenn es um Steuerangelegenheiten geht, so sind die Steuergesetze der einzelnen Steuerarten heranzuziehen, aber auch Steuerrechtsverordnungen, das Gewohnheitsrecht, autonome Satzungen, das supranationale Recht sowie das Doppelbesteuerungsabkommen.

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Steuerrechts erklären und die Unterschiede der einzelnen bzw. wichtigsten Steuerarten erläutern und zeigen, worauf zu achten ist, wenn es um das Steuerrecht geht.